in die Vorderasiatische Archäologie

Newman, John Philip (1876): The thrones and palaces of Babylon and Nineveh from sea to sea: a thousand miles on horseback. New York: Harper, 275.

 

435666-HS2025-0-VA

16.12.2025

Fatemeh Javanmardi

Susanne Rutishauser

14/14: Kulturgsch.

Einführung 

Prüfung

Handout

Elam

Kulturgüterschutz

Handout: Quellenangaben

  • zwingend, immer!
  • sowohl bei Text- als auch bei Bildinformationen
  • Plagiat Merkblatt Uni Bern

Handout: Umfang

  • Umfang Bibliographie
  • Umfang Handout

Abbildungen

  • Umzeichnungen (und nicht nur Fotos abbilden)
  • Pläne einbeziehen (und nicht nur Fotos abbilden)

Handout: typographisch korrekt

  • typographisch korrekte Zeichen verwenden (Gedanken- und Bindestrich haben nicht dieselbe Funktion) -

Schreibweisungen der Bundeskanzlei

Handout

Kulturgüterschutz

Raubgrabungen: Apamea (2012)

Google Earth (Apamea)

Raubgrabungen: Umma (2014, 2020)

Google Earth (Umma)

Kunsthandel

Medien

Lektüretipp

Watson, Peter (2006): Die Medici-Verschwörung: Ein Handel mit Kunstschätzen aus Plünderungen italienischer Gräber und Museen. Berlin: Parthas.

Wikipedia-Eintrag zum Kunsthändler Giacomo Medici

 

Artikel

  • Hast du in einem Museum schon mal auf die Provenienz geachtet?
  • Du bist Kurator*in einer archäologischen Sammlung und erhältst von einer verwitweten Frau eine grosszügige Schenkung, welche ihr Mann während Jahrzehnten aufgebaut hat. Wie reagierst du?
  • Blome: „Man muss doch auch die Vorteile sehen: Wenn ein Objekt erst mal bei uns ist, dann wird es restauriert und öffentlich gemacht. Wenn wir die Annahme verweigern würden, würde es wieder verschwinden“.
  • Pro? Contra?
  • Objekte mit Provenienz – Objekte ohne Provenienz? Wie unterscheiden sich diese? Was nützen diese der Wissenschaft/einem Museum/einem Sammler
  • Kultürgütertransfer-Gesetz (KGTG) – schon mal davon gehört?

UNESCO Konvention (1970)

Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970 (von der Schweiz 2003 ratifiziert)

Kulturgütertransfergesetz (KGTG)

Bundesamt für Kultur (BAK)

Um als Kulturgut im Sinne des Gesetzes (Art. 2 Abs. 1 KGTG) zu gelten, muss ein Objekt:

Kulturgüterschutz 14/14

By zastrugis

Kulturgüterschutz 14/14

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