in die Vorderasiatische Archäologie
Newman, John Philip (1876): The thrones and palaces of Babylon and Nineveh from sea to sea: a thousand miles on horseback. New York: Harper, 275.
14/14: Kulturgsch.
Einführung

Prüfung
Handout
Elam
Kulturgüterschutz
Handout: Quellenangaben
- zwingend, immer!
- sowohl bei Text- als auch bei Bildinformationen
- Plagiat Merkblatt Uni Bern
Handout: Umfang
- Umfang Bibliographie
- Umfang Handout
Abbildungen
- Umzeichnungen (und nicht nur Fotos abbilden)
- Pläne einbeziehen (und nicht nur Fotos abbilden)
Handout: typographisch korrekt
- typographisch korrekte Zeichen verwenden (Gedanken- und Bindestrich haben nicht dieselbe Funktion) - –


Handout


Kulturgüterschutz
Raubgrabungen: Apamea (2012)
Google Earth (Apamea)


Raubgrabungen: Umma (2014, 2020)
Google Earth (Umma)


Kunsthandel

Medien


Lektüretipp
Watson, Peter (2006): Die Medici-Verschwörung: Ein Handel mit Kunstschätzen aus Plünderungen italienischer Gräber und Museen. Berlin: Parthas.
Wikipedia-Eintrag zum Kunsthändler Giacomo Medici



Artikel
- Hast du in einem Museum schon mal auf die Provenienz geachtet?
- Du bist Kurator*in einer archäologischen Sammlung und erhältst von einer verwitweten Frau eine grosszügige Schenkung, welche ihr Mann während Jahrzehnten aufgebaut hat. Wie reagierst du?
- Blome: „Man muss doch auch die Vorteile sehen: Wenn ein Objekt erst mal bei uns ist, dann wird es restauriert und öffentlich gemacht. Wenn wir die Annahme verweigern würden, würde es wieder verschwinden“.
- Pro? Contra?
- Objekte mit Provenienz – Objekte ohne Provenienz? Wie unterscheiden sich diese? Was nützen diese der Wissenschaft/einem Museum/einem Sammler
- Kultürgütertransfer-Gesetz (KGTG) – schon mal davon gehört?
UNESCO Konvention (1970)
Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970 (von der Schweiz 2003 ratifiziert)
Kulturgütertransfergesetz (KGTG)
Bundesamt für Kultur (BAK)
Um als Kulturgut im Sinne des Gesetzes (Art. 2 Abs. 1 KGTG) zu gelten, muss ein Objekt:
- aus religiösen oder weltlichen Gründen für Archäologie, Vorgeschichte,
Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutungsvoll sein; und - zu einer der in Artikel 1 der UNESCO-Konvention 1970 genannten Objekt-Kategorien gehören; oder
- zu einer der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der UNESCO-Konvention 2001 genannten Objekt-Kategorien zu gehören
Kulturgüterschutz 14/14
By zastrugis
Kulturgüterschutz 14/14
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